Obwohl das Basel II – Regelwerk noch gar nicht vollständig umgesetzt war, wurden die Vorschriften aufgrund des Ausbruchs der Finanz- und später der Eurokrise von den G20-Staaten im Rahmenwerk „Enhancements to the Basel II Framework“ (Basel 2,5) weiter verschärft. Auch die Neuerungen durch Basel III werden die Institute mehr und mehr in ihren prozessualen Abläufen und vor allem im Reporting beeinflussen.
Diese Entwicklung zeigt deutlich, wie rasant die regulatorischen Anforderungen an jedes einzelne Institut, besonders in den letzten Jahren gestiegen sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich der regulatorische Druck abschwächen wird, da das Finanzsystem hinsichtlich der immer stärkeren internationalen Verflechtungen an Komplexität gewinnt.
Neben dem Bankensektor ist auch die Versicherungsbranche verstärkt in den regulatorischen Fokus gerückt. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen, welche sich aus dem Solvency II-Rahmenwerk ergeben, haben weitreichende Folgen für diverse Bereiche in einem Versicherungsunternehmen.
Um die Auswirkungen der neuen aufsichtsrechlichen Vorgaben sowie die signifikanten aufsichtsrechtlichen Weiterentwicklungen auf Ihr Institut richtig einschätzen zu können, bedarf es einer detaillierten Analyse in unterschiedlichen Bereichen einer Bank und eines Versicherungsunternehmens. Daneben stellt die prozessuale und systemische Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen die Institute vor Herausforderungen.
Eine Externe Expertise kann dabei von besonderem Wert sein, um die bestmögliche Eigenkapitalsteuerung für Ihr Institut – unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Nebenbedingungen – zu entwickeln.
Wir analysieren die Auswirkungen der aktuellen Änderungen im Aufsichtsrecht auf Ihr Institut und zeigen relevante Handlungsfelder auf. Bei der fachlichen Umsetzung der neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben aus KWG, VAG, MaRisk und MaRisk VA, SolvV, GroMiKV und LiqV – von den mathematischen und technischen Aspekten (z.B. Säule I) bis hin zu den qualitativen und organisatorischen Schwerpunkten (z.B. Säulen II und III) – begleiten wir Sie. Dabei haben wir die fachlichen und technischen Maßnahmen für die Feinjustierung der Eigenkapitalunterlegungsrechnung im Blick. Des Weiteren unterstützen wir Sie dabei, die notwendige IT-Infrastruktur umzusetzen, anzupassen und zu optimieren.
Durch unsere fachliche Nähe zu komplexen Kapitalmarkttransaktionen und derivativen Finanzprodukten liegt unser Spezial-Know-How in der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für solche Produkte und Transaktionen.